BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Neben den Bereichen Außenwirtschaft und Wirtschaftsförderung, setzt das BAFA im Energiesektor Fördermaßnahmen zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien, zur Energieeinsparung und für den deutschen Steinkohlebergbau um und wirkt an der Krisenvorsorge im Mineralölbereich mit.

Nutzen Sie die Förderung des BAFA für die energetische Bau- oder Modernisierungsmaßnahme Ihres privaten oder gewerblichen Wohnraumes. Förderungsfähig sind die Beratungskosten einer Vor-Ort-Beratung durch einen eingetragenen Energieberater.

Das Ingenieurbüro Schletter berät seine Kunden bereits seit 2002 im Auftrag des BAFA. Ziehen Sie Ihren Nutzen aus unserer Erfahrung und vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin.

Hier finden Sie weitere Informationen:
Was wird gefördert?

Bei hohem Energieverbrauch oder anstehenden Sanierungen am Gebäude fehlt häufig fachlicher Rat. Hilfe bietet ein individuelles Energiekonzept, das Handlungssicherheit gibt und Fehler in Ausführung und Reihenfolge der Maßnahmen vermeidet.

Dieses Energiekonzept erstellt Ihnen Ihr Energieberater im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung. Er ermittelt alle relevanten Energie-Einsparpotenziale des Gebäudes und hilft die anstehenden Investitionen mit sinnvollen Energiesparmaßnahmen zu verbinden. (siehe auch Energieberatung)

Wie wird gefördert?

Die Förderung des BAFA besteht in einem Zuschuss zum Beratungshonorar Ihres Energieberaters. Der Berater ist verpflichtet den erhaltenen Zuschuss mit seinem Honorar zu verrechnen und Ihnen nur den ermäßigten Betrag in Rechnung zu stellen.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.

Bitte beachten Sie, dass die Förderung nicht an den Beratenen, sondern an den Energieberater ausgezahlt wird. Der Berater ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.

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