Energieausweis

Durch die EU-Gebäuderichtlinie ist die Energieausweis-Erstellung für Neubauten und bestehende Gebäude zur Pflicht geworden. In Deutschland wird diese Richtlinie im Gebäude-Energiegesetz (GEG) umgesetzt. Darin wird gefordert, dass unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. Mieter-, Eigentümerwechsel oder geförderte Sanierungsmaßnahmen ein Energieausweis für das gesamte Gebäude erstellt werden muss. In öffentlichen Gebäuden, wie z.B. Schulen und Rathäuser müssen die Energieausweise zudem aushängt werden.

Mit dem Energieausweis werden Gebäude energetisch bewertet. Man unterscheidet hierbei zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis. Das Ziel dieser Energieausweise, ist die energetische Qualität von Gebäuden vergleichbar zu machen.

Der Gesetzgeber fordert von den Energieausweis-Ausstellern bestimmte fachliche Kompetenzen und Qualifikationen. Als Fachingenieure mit langjähriger Erfahrung in der Energieberatung sind wir  berechtigt alle Ausweise für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude auszustellen.

Gerne beraten wir Sie umfassend, ob und welcher Energieausweis für Sie am sinnvollsten bzw. am wirtschaftlichsten ist. Kontaktieren Sie uns.

Hier finden Sie weitere Informationen:

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
EnergieausweisBeim Bedarfsausweis wird ein Energiebedarf errechnet, der sich unter Normbedingungen für das Gebäude ergeben würde. Individuelle Nutzungseinflüsse, wie häufiges Lüften oder zu starkes Heizen werden dabei nicht berücksichtigt. Die Bedarfsberechnung ist darüber hinaus eine gute Basis für Einsparmaßnahmen und deren Wirtschaftlichkeitsberechnung, da die Wärmedämmung des Hauses unabhängig von der Heizungsanlage bewertet wird.

Der Verbrauchsausweis wird durch gemessene Energieverbräuche erstellt. Diese Verbräuche werden im Energieausweis witterungsbereinigt dargestellt. Der Verbrauchsausweis erlaubt eine schnelle und kostengünstige Übersicht über einen größeren Gebäudebestand und macht Energieverschwendung sichtbar.

Für Neubauten ist der Bedarfsausweis seit der Einführung der Energie-Einsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 Pflicht. In diesem Energieausweis wird der Eigenbedarf der Gebäudehülle im Zusammenwirken mit der Heiztechnik rechnerisch erfasst und ausgewiesen. Er muss bei Fertigstellung des Gebäudes vorliegen. Der Bauherr ist für die Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetztes (EEWärmeG) selbst verantwortlich, insofern empfiehlt es sich, die Planung der Energieeinsparung vor Baubeginn zu erstellen.

Für Gebäude aus dem Baujahr 1978 und älter, welche noch nicht energetisch saniert wurden und in denen weniger als fünf Wohnungen bestehen, wird der Bedarfsausweis ebenfalls zur Pflicht. In allen anderen Fällen haben Sie die Wahl zwischen dem kostengünstigen Verbrauchsausweis und dem aussagekräftigen Bedarfsausweis.

Was kosten die Ausweise?
Die Kosten für den Verbrauchsausweis variiert je nach Güte der übermittelten Daten zwischen 95 und 360 Euro netto und sind ebenfalls stark abhängig von möglichen Vereinfachungen. Ist eine Vor-Ort-Besichtigung nötig, fallen diese Kosten zusätzlich an.

Die Kosten für den Bedarfsausweis eines Ein- oder Zweifamilienhauses liegen – je nach Grad der möglichen Vereinfachung und Qualität der zu Grunde liegende Daten – zwischen 500 und 1.000 Euro netto. Größere Wohn- und Nicht-Wohngebäude müssen individuell kalkuliert werden.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung seit 2002! Wir haben deutschlandweit bereits mehrere tausend Energieausweise ausgestellt.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner